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EU will Anforderungen an die Lebens- und Futtermittelsicherheit vereinfachen und straffen

Der Vorschlag vereinfacht Regeln und Verfahren von Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten bis hin zu Futtermitteln, amtlichen Kontrollen sowie Tiergesundheit und Tierschutz.

21 Oktober 2026
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Der Rat hat seinen Standpunkt zum verbleibenden Teil des „Omnibus X“-Vereinfachungspakets festgelegt. Das Paket zielt darauf ab, unnötige Verwaltungskosten und -lasten zu verringern und gleichzeitig die sehr hohen Standards der EU für die Lebens- und Futtermittelsicherheit sowie für den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier und den Umweltschutz aufrechtzuerhalten. Konkret werden mit dem Vorschlag die Vorschriften und Verfahren vereinfacht, die von Interessenträgern und Behörden in der gesamten EU-Gesetzgebung als besonders belastend eingestuft wurden. Das betrifft Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte, aber auch Futtermittel, amtliche Kontrollen sowie die Tiergesundheit und den Tierschutz.

Wichtigste Änderungen des Rates:

Verordnung über Biozidprodukte

Biozidprodukte werden verwendet, um Menschen, Tiere, Materialien oder Waren durch die in dem Produkt enthaltenen Wirkstoffe vor Schadorganismen wie Schädlingen oder Bakterien zu schützen.

Im Mandat des Rates wird der derzeit geltende Grundsatz der Genehmigung von Wirkstoffen mit einer begrenzten Gültigkeitsdauer beibehalten, wenn auch mit einem verlängerten Genehmigungszeitraum, d. h. 15 Jahre für Erstzulassungen und 25 Jahre für nachfolgende Erneuerungen. Dies wird als geeignet und ausreichend erachtet, um die strukturellen Verzögerungen im Prüfprogramm für Wirkstoffe zu beheben.

Verordnung über Futtermittelzusatzstoffe

Mit dem Vorschlag der Kommission werden mehrere gezielte Vereinfachungsmaßnahmen für Futtermittelzusatzstoffe eingeführt. Dazu gehören die Streichung der Vorschrift über die systematische Verlängerung für die meisten zugelassenen Zusatzstoffe, die Straffung der Verfahren für Änderungen bestehender Zulassungen und die Ermöglichung einer digitalen Kennzeichnung für bestimmte Informationen.

Verordnung über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel

Das Mandat des Rates folgt der Absicht der Kommission, klarzustellen, dass es sich bei Fermentationsprodukten, die unter Verwendung genetisch veränderter Mikroorganismen (GVO) hergestellt werden, nicht um „aus GVO hergestellte“ Lebens- oder Futtermittel handelt. Gleichzeitig werden Änderungen eingeführt, mit denen ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt sichergestellt werden soll.

Zu den entsprechenden Maßnahmen gehört die Ausarbeitung von Leitlinien der Kommission für gute Herstellungspraxis, die darauf abzielen, das Vorhandensein von GVO-Rückständen in den betreffenden Lebens- oder Futtermitteln zu minimieren.

Nächste Schritte

Der Ratsvorsitz wird Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen, sobald dieses seinen Standpunkt festgelegt hat, damit bis Ende 2026 rasch eine vorläufige Einigung über das gesamte „Omnibus X“-Paket erzielt werden kann.

30. September 2026/ Europäischer Rat/ Europäische Union.
https://www.consilium.europa.eu

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